Darlegungs- und Beweislast bei Sachmängeln
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem Beschluss vom 21.02.2017 mit der Darlegungs- und Beweislast bei Lärmstörungen in hellhörigen Gebäuden befaßt. Danach ist es ausreichend, wenn der Mieter einen konkreten Mangel darlegt, der die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt. Darlegungen zum Maß der Gebrauchsbeeinträchtigung oder zu einem bestimmten Minderungsbetrag bedarf es nicht. Insbesondere […]