Fachanwalt für Mietrecht
Hubertus Harbort Ihr Ansprechpartner in allen Fragen des Miet- und Wohnungseigentumsrecht
1987 erhielt Herr Rechtsanwalt Harbort seine Zulassung als Anwalt und befasste sich schon seit Beginn seiner beruflichen Tätigkeit schwerpunktmäßig mit dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht. 2005 wurde ihm der Fachanwaltstitel für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und 1999 der Fachanwaltstitel für Familienrecht verliehen. Herr Rechtsanwalt Harbort verfügt über langjährige Erfahrung, insbesondere auf den Rechtsgebieten in denen er als Fachanwalt tätig ist.
Seit 2005 ist Herr Rechtsanwalt Harbort stellvertretendes Mitglied des Fachausschusses Miet- und Wohnungseigentumsrecht der Rechtsanwaltskammern Celle und Oldenburg.